Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)


Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie bei der Umsetzung der gesetzlich geforderten sicherheitstechnischen Betreuung Ihrer Mitarbeiter/innen und stellt Ihnen die gemeinsam erarbeiteten Unterlagen zur Verfügung.

Die Unfallverhütungsvorschriften der BG besagen:

Jeder Landwirt ist als Unternehmer verpflichtet, ab dem ersten Angestellten (egal, ob Minijobber, Teil- oder Vollzeitkraft, angestellter Sohn, Ehefrau ...) die Unfallgefährdung und Vorsorgemaßnahmen schriftlich festzuhalten. Diese Unterlagen werden bei Unfällen auf Vollständigkeit geprüft.

 

Bei nicht mehr als 20 Mitarbeitern hat der Landwirt folgende Möglichkeiten zur Durchführung der Anforderungen:

 

Er meldet selber bei der BG an, dass er das Unternehmermodell (LUV) anwenden möchte. In diesem Fall muss er selber

- ein 3-tägiges Grundseminar und anschließend

- regelmäßig Fortbildungskurse der BG besuchen

- eine Gefährdungsbeurteilung für seinen Betrieb schreiben

- seine/n Mitarbeiter mind. 1 x jährlich unterweisen und sich dieses

  quittieren lassen

- Arbeitsanweisungen für alle Maschinen, Geräte, Reinigungsmittel,

  Gefahrenstoffe ... an die Mitarbeiter herausgeben

- sich um die Vorsorge seiner Angestellten und die Unfallverhütung

  in seinem Betrieb kümmern

 

ODER

 

er beauftragt eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI), die alle oben aufgeführten Punkte abarbeitet. Sie stellt die von der BG

geforderten Unterlagen zusammen und führt die jährliche Unterweisung

aus.

Vorteil dieser Vorgehensweise: Der Landwirt kann sicher sein, dass die erforderlichen Unterlagen komplett sind und den Anforderungen der BG entsprechen.  Die Zeit, die er für die Zusammenstellung/Erarbeitung der Unterlagen benötigen würde, kann er für andere betriebliche Maßnahmen nutzen.

 

Bei Betrieben mit mehr als Mitarbeitern ist die Durchführung einer Unterweisung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zwingend erforderlich.

  

Nähere Einzelheiten zu den Anforderungen der Berufsgenossenschaft sind in der Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitstechnische und arbeitsmediszinische Betreuung (VSG 1.2) aufgeführt.

 

Wir vermitteln gerne eine Fachkraft für Arbeitssicherheit an Sie.